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Klage, eingereicht am 23. September 2013 – Italien/Kommission

(Rechtssache T-510/13)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: P. Gentili, Avvocato dello Stato, G. Palmieri)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/260/13, 261/13, 262/13, 263/13, 264/13, 265/13, 266/13 zur Bildung von Reservelisten zur Einstellung von Übersetzern dänischer, englischer, französischer, italienischer, maltesischer, niederländischer und slowenischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union C 199 A vom 11. Juli 2013, für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen die in der Rechtssache T-275/13 (Italien/Kommission geltend gemacht werden.