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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Bactria Industriehygiene-Service Verwaltungs GmbH gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 17. Februar 2004

(Rechtssache T-76/04)

Verfahrenssprache: Englisch

Die Bactria Industriehygiene-Service Verwaltungs GmbH, Kirchheimboladen (Deutschland) hat am 17. Februar 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind Rechtsanwälte K. Van Maldegem und C. Mereu.

Die Klägerin beantragt,

−    Artikel 3 (und Anhang II), Artikel 4 Absatz 2, Artikel 5 Absatz 3, Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 2, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 13 und Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 der Kommission vom 4. November 2003 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 für nichtig zu erklären,

−    Artikel 9 Buchstabe a, Artikel 10 Absatz 3, Artikel 11 und Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten für rechtswidrig und gegenüber der Klägerin unanwendbar zu erklären,

−    Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 der Kommission vom 7. September 2000 über die erste Phase des Programms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Biozid-Produkte für rechtswidrig und gegenüber der Klägerin unanwendbar zu erklären,

−    die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin zum Ersatz des ihr durch den Erlass und das Inkrafttreten des angefochtenen Rechtsakts entstandenen Schadens einen vorläufigen Betrag von 1 EUR bis zur genauen Feststellung und Bezifferung des genauen Betrages zuzüglich fälliger Zinsen zu zahlen,

−    der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die von der Klägerin vorgetragenen Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-75/04.

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