Urteil des Gerichts vom 28. Juni 2018 – Amplexor Luxembourg/Kommission
(Rechtssache T-211/17)1
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Einstufung eines Bieters im Kaskadenverfahren – Bearbeitung von Bekanntmachungen zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union – Gleichbehandlung der Bieter – Neutralisierung des Vorteils des bisherigen Auftragnehmers – Ermessensmissbrauch)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Amplexor Luxembourg Sàrl (Bertrange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-F. Steichen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Estrada de Solà und O. Verheecke)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union vom 13. Februar 2017, die Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Nr. 10651 zum Abschluss eines Kaskadenrahmenvertrags über die Bearbeitung von Bekanntmachungen zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union an zweiter Stelle zu reihen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Amplexor Luxembourg Sàrl trägt die Kosten einschließlich der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
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1 ABl. C 213 vom 3.7.2017.