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Urteil des Gerichts vom 15. März 2012 - Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-236/09)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Erbringung externer Dienstleistungen für Entwicklung und Support von Informationssystemen und zugehörige Studien - Ablehnung der Angebote eines Bieters - Begründungspflicht - Gleichbehandlung - Transparenz - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Außervertragliche Haftung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und M. Dermitzakis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Bambara, dann E. Manhaeve im Beistand der Rechtsanwälte P. Wytinck und B. Hoorelbeke)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 27. März 2009, mit denen die Angebote der Klägerin für Los 1, "Fachwissen betreffend die Entwicklung vor Ort (intra-muros)", und Los 2, "Entwicklung von Projekten, nicht vor Ort (extra-muros)", im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens RTD-R4-2007-001 für die Erbringung externer Dienstleistungen für Entwicklung und Support von Informationssystemen und zugehörige Studien (ABl. 2007, S 238) abgelehnt wurden, sowie der Entscheidungen, diese Lose an andere Bieter zu vergeben, und auf Schadensersatz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 193 vom 15.8.2009.