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Rechtsmittel, eingelegt am 23. Mai 2023 von TO gegen das Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 15. März 2023 in der Rechtssache T-727/21, TO/EUAA

(Rechtssache C-317/23 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: TO (vertreten durch Rechtsanwalt É. Boigelot)

Andere Partei des Verfahrens: Asylagentur der Europäischen Union (EUAA)

Mit Beschluss vom 7. Dezember 2023 hat der Gerichtshof (Neunte Kammer) das Rechtsmittel als teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet zurückgewiesen und TO ihre eigenen Kosten auferlegt.

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