Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 25. Januar 2007 - Rijn Schelde Mondia France / Kommission
(Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - Antrag auf Erlass von Einfuhrzöllen - Beschwerende Maßnahme - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Rijn Schelde Mondia France SA (Rouen, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Citron)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: X. Lewis und J. Hottiaux)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die im Schreiben vom 7. Oktober 2004 über den Antrag auf Erlass von Einfuhrzöllen (Akte REM 22/01) enthalten sein soll
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
____________1 - ABl. C 93 vom 16.4.2005.