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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 25. Januar 2007 - Rijn Schelde Mondia France / Kommission

(Rechtssache T-55/05)1

(Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - Antrag auf Erlass von Einfuhrzöllen - Beschwerende Maßnahme - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Rijn Schelde Mondia France SA (Rouen, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Citron)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: X. Lewis und J. Hottiaux)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die im Schreiben vom 7. Oktober 2004 über den Antrag auf Erlass von Einfuhrzöllen (Akte REM 22/01) enthalten sein soll

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 93 vom 16.4.2005.