Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Februar 2009 - Okalux/HABM - Ondex (ONDACELL)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Nichtzahlung der Widerspruchsgebühr - Entscheidung, mit der der Widerspruch für nicht erhoben erklärt wird - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Okalux GmbH (Marktheidenfeld, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Beckensträter)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Ondex SAS (Chevigny-Saint-Sauveur, Frankreich)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2008 (Sache R 1384/2007-4) zu einem Widerspruchsverfahen zwischen der Okalux GmbH und der Ondex SAS
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Okalux GmbH trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 116 vom 9.5.2008.