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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Februar 2009 - Okalux/HABM - Ondex (ONDACELL)

(Rechtssache T-126/08)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Nichtzahlung der Widerspruchsgebühr - Entscheidung, mit der der Widerspruch für nicht erhoben erklärt wird - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Okalux GmbH (Marktheidenfeld, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Beckensträter)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Ondex SAS (Chevigny-Saint-Sauveur, Frankreich)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2008 (Sache R 1384/2007-4) zu einem Widerspruchsverfahen zwischen der Okalux GmbH und der Ondex SAS

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Okalux GmbH trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 116 vom 9.5.2008.