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Klage, eingereicht am 30.August 2013 – Comunidad Autónoma de Cataluña und CTTI/Kommission

(Rechtssache T-465/13)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerinnen: Comunidad Autónoma de Cataluña und Centre de Telecomunicaciones i Tecnologies de la Informació de la Generalitat de Catalunya (Katalonien, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, N. Ruiz García, M. Muñoz de Juan und M. Reverter Baquer)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

das Vorbringen in der Klageschrift für zulässig und begründet zu erklären;

den angefochtenen Beschluss und insbesondere dessen Art. 1 für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe vorliegt;

infolgedessen die in den Art. 3 und 4 des Beschlusses enthaltene Rückforderungsanordnung für nichtig zu erklären; und

der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der in der vorliegenden Rechtssache angefochtene Beschluss ist der gleiche wie in der Rechtssache T-462/13, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission.

Zur Stützung ihrer Klage berufen sich die Klägerinnen auf die gleichen Gründe wie die in der vorgenannten Rechtssache geltend gemachten.