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Urteil des Gerichts vom 8. September 2016 – Generics (UK)/Kommission

(Rechtssache T-469/13)1

(Wettbewerb – Kartelle – Markt für Antidepressiva mit dem pharmazeutischen Wirkstoff Citalopram – Begriff der bezweckten Wettbewerbsbeschränkung – Potenzieller Wettbewerb – Generika – Schranken für den Marktzugang infolge bestehender Patente – Vereinbarungen zwischen dem Patentinhaber und einem Generikahersteller – Rechtsfehler – Beurteilungsfehler – Verteidigungsrechte – Geldbußen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Generics (UK) Ltd (Potters Bar, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Vandenborre und T. Goetz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Bourke, F. Castilla Contreras und T. Vecchi, dann F. Castilla Contreras, T. Vecchi, B. Mongin und C. Vollrath im Beistand von S. Kingston, Barrister)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C(2013) 3803 endg. der Kommission vom 19. Juni 2013 in einem Verfahren nach Art. 101 [AEUV] und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache AT/39226 – Lundbeck) und auf Herabsetzung der durch diesen Beschluss gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Generics (UK) Ltd trägt die Kosten.

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1     ABl. C 325 vom 9.11.2013.