Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2010 - Kommission/Meierhofer
(Rechtssache T-560/08 P)1 (Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren - Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass ein Bewerber die mündliche Prüfung nicht bestanden hat - Weigerung der Kommission, einer prozessleitenden Maßnahme nachzukommen)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Stefan Meierhofer (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-G. Schiessl)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2008, Meierhofer/Kommission (F-74/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2008, Meierhofer/Kommission (F-74/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben.
Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
____________1 - ABl. C 55 vom 7.3.2009.