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Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2010 - Kommission/Meierhofer

(Rechtssache T-560/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren - Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass ein Bewerber die mündliche Prüfung nicht bestanden hat - Weigerung der Kommission, einer prozessleitenden Maßnahme nachzukommen)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Stefan Meierhofer (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-G. Schiessl)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2008, Meierhofer/Kommission (F-74/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2008, Meierhofer/Kommission (F-74/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1 - ABl. C 55 vom 7.3.2009.