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Urteil des Gerichts vom 25. April 2013 – Chen/HABM – AM Denmark (Reinigungsvorrichtung)

(Rechtssache T-55/12)1

(Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das eine Reinigungsvorrichtung darstellt – Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke, die die Form einer mit einer Sprühfunktion und einem Schwamm ausgestatteten Reinigungsvorrichtung aufweist – Nichtigerklärung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Su-Shan Chen (Sanchong, Taiwan) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Onken)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: AM Denmark A/S (Kokkedal, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Type Jardorf)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Oktober 2011 (Sache R 2179/2010-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der AM Denmark A/S und Su-Shan Chen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Su-Shan Chen trägt die Kosten.

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1     ABl. C 133 vom 5.5.2012.