Urteil des Gerichts vom 25. April 2013 – Chen/HABM – AM Denmark (Reinigungsvorrichtung)
(Rechtssache T-55/12)1
(Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das eine Reinigungsvorrichtung darstellt – Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke, die die Form einer mit einer Sprühfunktion und einem Schwamm ausgestatteten Reinigungsvorrichtung aufweist – Nichtigerklärung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Su-Shan Chen (Sanchong, Taiwan) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Onken)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: AM Denmark A/S (Kokkedal, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Type Jardorf)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Oktober 2011 (Sache R 2179/2010-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der AM Denmark A/S und Su-Shan Chen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Su-Shan Chen trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 133 vom 5.5.2012.