Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 25. April 2013 – Chen/HABM – AM Denmark (Reinigungsvorrichtung)
(Rechtssache T‑55/12)
„Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das eine Reinigungsvorrichtung darstellt – Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke, die die Form einer mit einer Sprühfunktion und einem Schwamm ausgestatteten Reinigungsvorrichtung aufweist – Nichtigerklärung“
1. Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsgründe – Verwendung eines Zeichens mit Unterscheidungskraft in einem jüngeren Geschmacksmuster – Verwendung eines Zeichens, das dem Zeichen mit Unterscheidungskraft ähnlich ist – Einbeziehung (Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 25 Abs. 1 Buchst. e) (vgl. Randnrn. 23, 24)
2. Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsgründe – Verwendung eines Zeichens mit Unterscheidungskraft in einem jüngeren Geschmacksmuster – Darstellung einer Reinigungsvorrichtung (Verordnungen des Rates, Nr. 6/2002, Art. 25 Abs. 1 Buchst. e und Nr. 207/2009, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 9 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25-29, 42, 47-49, 53, 64)
3. Gemeinschaftsmarke – Wirkungen der Gemeinschaftsmarke – Rechte aus der Marke – Recht, die Benutzung der Marke zu untersagen – Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens, das identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen erfasst – Begriff der Benutzung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 9 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 39)
4. Gemeinschaftsmarke – Wirkungen der Gemeinschaftsmarke – Rechte aus der Marke – Recht, die Benutzung der Marke zu untersagen – Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens, das identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen erfasst – Gefahr der Verwechslung mit der Marke – Beurteilung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 9 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 44, 45, 61, 63)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Oktober 2011 (Sache R 2179/2010-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der AM Denmark A/S und Su-Shan Chen |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Su-Shan Chen trägt die Kosten. |