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Urteil des Gerichts vom 17. Mai 2013 - Bulgarien/Kommission

(Rechtssache T-335/11)

(EAGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Einheitliche Flächenzahlung - "Benachteiligte Gebiete" - Ergänzende nationale Direktzahlungen - Funktionsweise des geografischen Informationssystems und des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen - Art. 31 der Verordnung [EG] Nr. 1290/2005 - Verhältnismäßigkeit - Rechtssicherheit - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Parteien

Klägerin: Republik Bulgarien (Prozessbevollmächtigte: E. Petranova und T. Ivanov)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Rossi, D. Dimov, G. Koleva und D. Stefanov)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2011/244/EU der Kommission vom 15. April 2011 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. L 102, S. 33), soweit die Republik Bulgarien betroffen ist

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Republik Bulgarien trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 331 vom 12.11.2011.