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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 17. Februar 2009 - Stols /Rat

(Rechtssache F-51/08)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2007 - Abwägung der Verdienste - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Willem Stols (Halsteren, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und M. Balta)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger nicht in die Liste der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2007 nach Besoldungsgruppe AST 11 beförderten Beamten aufzunehmen

Tenor des Urteils

Die Entscheidungen vom 16. Juli 1007 und 5. Februar 2008, mit denen der Rat der Europäischen Union es abgelehnt hat, Herrn Stols im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2007 nach Besoldungsgruppe AST 11 zu befördern, werden aufgehoben.

Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 183 vom 19.7.2008, S. 34.