Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 20. Januar 2011 - Strack/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a und 19 des Statuts - Antrag auf Genehmigung der Verbreitung von Dokumenten - Antrag auf Genehmigung der Veröffentlichung eines Textes - Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Verwendung von Tatsachen vor nationalen Justizbehörden - Zulässigkeit)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Guido Strack (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst - Aufhebung mehrerer ablehnender Entscheidungen der Kommission über den Antrag des Klägers auf Genehmigung zur Veröffentlichung bestimmter Dokumente und zur Erstattung einer Strafanzeige gegen (ehemalige) Kommissionsmitglieder und gegen Bedienstete der Kommission sowie Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Strack trägt sämtliche Kosten.
____________1 - ABl. C 107 vom 26.4.2008, S. 44.