Klage, eingereicht am 18. Dezember 2023– Bimbo/EUIPO – A3-MED (BimboDorm)
(Rechtssache T-1161/23)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Bimbo, SA (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Carbonell Callicó)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: A3-MED Srl (Zola Predosa, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke BimboDorm – Anmeldung Nr. 18 548 097
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. September 2023 in der Sache R 366/2023-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und der Streithelferin sämtliche Kosten des Rechtsstreits vor dem Gericht einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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