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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juni 2006 - Bachotet / Kommission

(Rechtssache T-400/03)1

(Beamte − Aufhebung der Ablehnung, eine Bewerberin in eine Reserveliste für Bedienstete auf Zeit aufzunehmen − Ablegung einer zur Durchführung des aufhebenden Urteils organisierten neuen mündlichen Prüfung durch die Betroffene − Zweite Ablehnung der Aufnahme − Anfechtungsklage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Sophie Bachotet (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Tserepa-Lacombe und L. Lozano Palacios )

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der der Klägerin vom Ausschuss für das Ausleseverfahren COM/R/A/01/1999 erteilten Ablehnung, sie nach Abschluss einer zur Durchführung des Urteils des Gerichts vom 24. September 2002 in der Rechtssache T-182/01 (Bachotet/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) organisierten neuen mündlichen Prüfung in die Reserveliste für Bedienstete auf Zeit aufzunehmen

Tenor des Urteils

Die in dem Schreiben vom 21. Januar 2003 enthaltene und der Klägerin bekannt gegebene Entscheidung des Ausleseausschusses, sie nicht in die Reserveliste des Ausleseverfahrens COM/R/A/01/1999 aufzunehmen, wird aufgehoben.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 35 vom 7.2.2004.