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Beschluss des Gerichts vom 4. April 2011 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-239/09 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Weigerung eines Organs, eine Untersuchung einzuleiten - Vorverfahren - Schadensersatzklage - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 31. März 2009, Marcuccio/Kommission (F-146/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 193 vom 15.8.2009.