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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Emma Bonino und sieben weiterer Kläger gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 6. Februar 2004

(Rechtssache T-40/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Emma Bonino u. a. haben am 6. Februar 2004 eine Klage gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Kläger sind Rechtsanwalt Georges Vandersanden und Rechtsanwältin Laure Levi.

Die Kläger beantragen,

die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung für nichtig zu erklären;

über die Kosten nach Rechtslage zu entscheiden.

Klagegründe und wesentliche Argumente

In diesem Verfahren ist der Rechtsakt, dessen Nichtigerklärung beantragt wird, derselbe wie in den Rechtssachen T-13/04, Donde u. a. gegen Europäisches Parlament und Rat, und T-17/04, Front National u. a. gegen Europäisches Parlament und Rat; die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind ähnlich wie die in diesen Rechtssachen.

Die Kläger machen außerdem geltend, dass die angefochtene Verordnung dadurch gegen den EG-Vertrag verstoße, dass sie die kumulierte Zuständigkeit des Europäischen Parlaments als Mitgesetzgeber und als Exekutive vorsehe.

Sie berufen sich ferner darauf, dass das Demokratieprinzip dadurch verletzt werde, dass sie sich in einer Lage befänden, in der sie, obwohl sie aufgrund freier und demokratischer Wahlen einen Sitz im Europäischen Parlament hätten, wegen ihrer Nichtanerkennung als politische Partei auf europäischer Ebene von der Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt der Union ausgeschlossen seien.

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