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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Orlando Perez-Diaz gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 2. Februar 2004

(Rechtssache T-41/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Orlando Perez-Diaz, wohnhaft in Brüssel, hat am 2. Februar 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Marc-Albert Lucas.

Der Kläger beantragt,

die ihm vom Leiter des Personalreferats der Generaldirektion Forschung der Kommission mit Schreiben vom 21. Januar 2003 im Namen des Vorsitzenden des Ausleseausschusses mitgeteilte Entscheidung des Ausleseausschusses COM/R/A/01/1999 aufzuheben, ihn nicht in die Reserveliste dieses Ausleseverfahrens aufzunehmen;

die Kommission zu verurteilen, ihm für die immateriellen und seine Laufbahn betreffenden Schäden, die sich für ihn aus der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben, Schadensersatz zu leisten, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger im vorliegenden Verfahren ist derselbe wie in den Rechtssachen T-102/011 und T-156/032 (Orlando Perez-Diaz/Kommission).

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-156/03.

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1 - Urteil des Gerichts vom 24. September 2002 (Slg. ÖD 2002 I-A-165 , II-871).

2 - ABl. C 171 vom 19.7.2003, S. 37.