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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 25. November 2005 - Pérez-Díaz / Kommission

(Rechtssache T-41/04)1

("Beamte - Anfechtungsklage - Rechtshängigkeit - Verspätung der vorherigen Verwaltungsbeschwerde - Eng mit den Aufhebungsanträgen verbundener Schadensersatzantrag - Offensichtliche Unzulässigkeit")

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger(in/nen): Orlando Pérez-Díaz (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: H. Tserepa-Lacombe und L. Lozano Palacios)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 21. Januar 2003, den Kläger nicht in die aus dem Auswahlverfahren KOM/R/A/01/1999 hervorgegangene Reserveliste für Bedienstete auf Zeit aufzunehmen, und Ersatz des aufgrund dieser Entscheidung angeblich erlittenen Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 94 vom 17.04.2004.