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Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2012 - Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-591/08)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Erbringung von IT-Dienstleistungen - Einstufung eines Bieters auf den zweiten Platz in der Kaskadenregelung - Nichtigkeitsklage - Ausschlussgründe des Ausschreibungsverfahrens - Interessenkonflikt - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlung - Außervertragliche Haftung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und P. Katsimani)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Simon und E. Manhaeve im Beistand von Rechtsanwalt P. Wytinck, dann E. Manhaeve im Beistand der Rechtsanwälte P. Wytinck und B. Hoorelbeke)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 17. Oktober 2008, mit denen die Klägerin aufgrund ihrer auf die Ausschreibung "Technologien für statistische Informationen" betreffend Beratungsdienstleistungen und Entwicklung in Bezug auf das Format für den Austausch statistischer Daten und Metadaten (SDMX) (ABl. 2008/S 120-159017) eingereichten Angebote als zweite Auftragnehmerin in der Kaskade für die Lose 2 und 3 eingestuft wurde, sowie aller damit verbundenen vorherigen Entscheidungen einschließlich der Entscheidungen, den Auftrag an andere in der Kaskade für diese Lose an erster Stelle eingestufte Bieter zu vergeben, und auf Schadensersatz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 82 vom 4.4.2009.