Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. März 2011 - Castiglioni/Kommission
(Rechtssache T-591/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren - Ablehnung eines Angebots - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Antragstellerin: Castiglioni Srl (Busto Arsizio, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Turri)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und N. Bambara im Beistand von Rechtsanwalt D. Gullo)
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens betreffend den Abschluss eines Mehrfachrahmenvertrags für Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden und Infrastrukturanlagen am Standort Ispra (Italien) der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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