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Urteil des Gerichts vom 13. September 2011 - Zangerl-Posselt/Kommission

(Rechtssache T-62/10 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den praktischen und mündlichen Prüfungen - Zulassungsbedingungen - Erforderliche Diplome - Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des Statuts - Auslegung - Berücksichtigung der verschiedenen Sprachfassungen - Entstehungsgeschichte)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Brigitte Zangerl-Posselt (Merzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Paulmann)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 30. November 2009, Zangerl-Posselt/Kommission (F-83/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Frau Brigitte Zangerl-Posselt trägt im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs ihre eigenen sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 113 vom 1.5.2010.