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Beschluss des Gerichts vom 17. November 2010 - Victoria Sánchez/Parlament und Kommission

(Rechtssache T-61/10)1

(Untätigkeitsklage - Nichtergreifen von Maßnahmen - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Antrag auf Schutzmaßnahmen - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich unbegründete Klage)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Fernando Marcelino Victoria Sánchez (Sevilla, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: zunächst Rechtsanwalt N. Domínguez Varela, dann Rechtsanwalt R. Suarez Plácido)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz, N. Görlitz und P. López-Carceller) und Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und I. Martínez del Peral)

Gegenstand

Klage auf Feststellung, dass das Europäische Parlament und die Europäische Kommission es in rechtswidriger Weise unterlassen haben, auf das Schreiben des Klägers vom 6. Oktober 2009 zu antworten, sowie Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und auf Erlass von Schutzmaßnahmen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Fernando Marcelino Victoria Sánchez trägt die Kosten.

Der Antrag von Herrn Ignacio Ruipérez Aguirre und der Vereinigung ATC Petition auf Zulassung als Streithelfer ist erledigt.

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1 - ABl. C 100 vom 17.4.2010.