Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 2010 - Victoria Sánchez/Parlament und Kommission
(Rechtssache T-61/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Antragsteller: Fernando Marcelino Victoria Sánchez (Sevilla, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt N. Domínguez Varela, dann Rechtsanwalt P. Suarez Plácido)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz, N. Görlitz und P. López-Carceller) und Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und I. Martínez del Peral)
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnungen zur Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit des Antragstellers sowie seiner Grundrechte und der Grundrechte der möglicherweise betroffenen europäischen Bürger
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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