BESCHLUSS DES GERICHTS (Achte Kammer)
17. November 2011(1)
„Berichtigung des Urteils“
In der Rechtssache T-208/10
Cree, Inc., mit Sitz in Durham, North Carolina (Vereinigte Staaten von Amerika), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Schiller,
Klägerin,
gegen
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), zunächst vertreten durch S. Schäffner, dann durch G. Schneider als Bevollmächtigte,
Beklagter,
betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Februar 2010 (Sache R 985/2009-2) über die Anmeldung des Zeichens TRUEWHITE als Gemeinschaftsmarke
erlässt
DAS GERICHT (Achte Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten L. Truchot, der Richterin M. E. Martins Ribeiro (Berichterstatterin) und des Richters H. Kanninen,
Kanzler: E. Coulon,
folgenden
Beschluss
1 Am 7. Juli 2011 hat das Gericht das Urteil in der Rechtssache T-208/10 erlassen.
2 Nach Art. 84 § 1 der Verfahrensordnung ist, nachdem den Parteien gemäß Art. 84 § 2 der Verfahrensordnung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben worden ist, das im Betreff auf Seite 1 des Urteils genannte Datum zu berichtigen.
Aus diesen Gründen hat
DAS GERICHT (Achte Kammer)
beschlossen:
Im Betreff auf Seite 1 des Urteils muss es statt „27. Januar 2010“ „17. Februar 2010“ heißen.
Luxemburg, den 17. November 2011
Der Kanzler | | Der Präsident |