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Amtsblattmitteilung

 

        Klage des Robert Charles Schochaert gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 22. April 2003

(Rechtssache T-136/03)

Verfahrenssprache: Französisch

Robert Charles Schochaert, wohnhaft in Brüssel, hat am 22. April 2003 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Jean A. Martin.

Der Kläger beantragt,

(den Rat zu verurteilen, ihm Schadensersatz in Höhe von 225 702,94 Euro zu zahlen und dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage erhebt der Kläger, ein ehemaliger Beamter des Rates, Klage auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Weigerung des Beklagten entstanden sei, ihn in den Beurteilungszeiträumen von 1978 bis 2000 in die Besoldungsgruppe B 1 zu befördern.

Der Kläger macht geltend, der Beklagte habe ihm seit 1978 die Beförderung mit der Begründung versagt, dass seine Tätigkeit keine Aufgaben umfasse, die im Verhältnis zu anderen Bewerbern um diese Beförderung diese rechtfertigten; nach Ansicht des Klägers ist diese Begründung rechtswidrig und stellt einen Befugnismissbrauch dar, der den Rat haftbar mache.

Der Kläger trägt auch vor, durch einige seiner Vorgesetzten kaltgestellt und gemobbt worden zu sein.

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