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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 3. Februar 2005

in der Rechtssache T-137/03, Ornella Mancini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte - Dienstposten eines Beratenden Arztes - Änderung der Stellenausschreibung - Ermessensmissbrauch - Zusammensetzung des Auswahlausschusses - Abwägung der Verdienste - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schadensersatzklage)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-137/03, Ornella Mancini, Beamtin der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid, Beistand: Rechtsanwalt B. Wägenbaur, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Bewerbung der Klägerin um den Dienstposten eines Beratenden Arztes bei dem Referat "Ärztlicher Dienst - Brüssel" nicht zu berücksichtigen, und der Entscheidung, diesen Dienstposten einem anderen Bewerber zu übertragen, sowie wegen Schadensersatzes hat das Gericht (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten H. Legal, der Richterin V. Tiili und des Richters V. Vadapalas - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 3. Februar 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 158 vom 5.7.2003.