Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 8. Juli 2004

in der Rechtssache T-136/03, Robert Charles Schochaert gegen Rat der Europäischen Union1

(Beamte - Schadensersatzklage - Ablehnung der Beförderung - Mobbing - Beistandspflicht)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-136/03, Robert Charles Schochaert, ehemaliger Beamter des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. A. Martin, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: M. Sims und F. Anton), wegen Antrags auf Schadensersatz zum Ausgleich des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger angeblich durch die wiederholte Weigerung des Rates, ihn nach Besoldungsgruppe B 1 zu befördern, und durch Mobbing erlitten hat, hat das Gericht (Einzelrichterin: P. Lindh) - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 8. Juli 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 146 vom 21.6.2003.