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Beschluss des Gerichts vom 3. September 2014 – Kėdainių rajono Okainių u. a./Rat und Kommission

(Rechtssache T-386/13)1

(Nichtigkeitsklage – Gemeinsame Agrarpolitik – Direktzahlungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe – Genehmigung ergänzender nationaler Direktzahlungen in Litauen im Jahr 2012 – Klagefrist – Beginn – Unzulässigkeit – Einrede der Rechtswidrigkeit)

Verfahrenssprache: Litauisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Kėdainių rajono Okainių ŽŪB (Okainiai, Litauen) und die 134 weiteren Kläger, deren Namen im Anhang des Beschlusses aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt I. Vėgėlė)

Beklagte: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J. Vaičiukaitė und E. Karlsson) und Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Kranenborg und A. Steiblytė)

Streithelferin zur Unterstützung der Kläger: Republik Litauen (Prozessbevollmächtigte: D. Kriaučiūnas, K. Vainienė, A. Karbauskas, R. Makelis und K. Anužis)

Gegenstand

Zum einen Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses K(2012) 4391 final der Kommission vom 2. Juli 2012 über die Genehmigung ergänzender nationaler Direktzahlungen in Litauen im Jahr 2012 und zum anderen Klage auf Feststellung der teilweisen Rechtswidrigkeit der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. L 30, S. 16)TenorDie Klage wird als unzulässig abgewiesen.Die Kėdainių rajono Okainių ŽŪB und die weiteren 134 im Anhang genannten Kläger tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.Die Republik Litauen trägt ihre eigenen Kosten.