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Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2014 – Si.mobil/Kommission

(Rechtssache T-201/11)1

(Wettbewerb – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Slowenischer Mobilfunkmarkt – Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde – Bearbeitung des Falls durch eine Wettbewerbsbehörde eines Mitgliedstaats – Fehlendes Unionsinteresse)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Si.mobil telekomunikacijske stortive d.d. (Ljubljana, Slowenien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Alexiadis und E. Sependa, Solicitors, dann P. Alexiadis sowie Rechtsanwälte P. Figueroa Regueiro und A. Melihen)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst C. Giolito, B. Gencarelli und A. Biolan, dann C. Giolito und A. Biolan)

Streithelfer zur Unterstützung der Klägerin: Republik Slowenien (Prozessbevollmächtige: T. Mihelič Žitko und V. Klemenc) und Telekom Slovenije d.d., vormals Mobitel, telekomunikacijske storitve d.d. (Ljubljana, Slowenien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Sladič und P. Sladič)GegenstandNichtigerklärung des Beschlusses C(2011) 355 final der Kommission vom 24. Januar 2011, mit dem die Beschwerde der Klägerin gegen Mobitel wegen eines angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens auf dem slowenischen Mobilfunkmarkt mangels Interesse der Europäischen Union zurückgewiesen wurde (Sache COMP/39.707 – Si.mobil/Mobitel)TenorDie Klage wird abgewiesen.Die Si.mobil telekomunikac

ijske storitve d.d. tr

ägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Telekom Slovenije d.d.Die Republik Slowenien trägt ihre eigenen Kosten.