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Klage, eingereicht am 23. Januar 2012 - Piotrowski/HABM (MEDIGYM)

(Rechtssache T-33/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Elke Piotrowski (Viernheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Albrecht)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. November 2011 in der Sache R 734/2011-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "MEDIGYM" für Waren der Klasse 10.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009, da die Entscheidung der Beschwerdekammer auf Gründe gestützt worden sei, zu denen sich die Klägerin nicht habe äußern können, sowie Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da der betroffenen Gemeinschaftsmarke der Schutz gemäß Art. 154 Abs. 3 und Art. 37 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 verweigert worden sei, obgleich die Marke weder nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b noch nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ausgeschlossen sei.

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