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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. Januar 2008
Erbežnik / Parlament
Verfahrenssprache: Slowenisch
Der Präsident der Ersten Kammer hat aufgrund der gütlichen Einigung die Streichung der Rechtssache angeordnet.
____________1 - ABl. C 281 vom 18.11.2006, 46.