Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 15. September 2009 - Hartwig/Kommission
(Ernennung - Bedienstete auf Zeit, die zu Beamten ernannt worden sind - Bewerber, die in einer vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlichten Reserveliste eines Auswahlverfahrens verzeichnet sind - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften - Übergangsmaßnahmen des Anhangs XIII des Statuts)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Marc Hartwig (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Bontinck)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidungen der Kommission und des Parlaments, mit denen der Kläger, ein Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe B*7 und erfolgreicher Teilnehmer am externen Auswahlverfahren PE/34/B, gemäß den Bestimmungen des Anhangs XIII des Statuts mit Wirkung vom 16. April 2006 zum Beamten der Besoldungsgruppe B*3, Dienstaltersstufe 2 ernannt wurde
Tenor des Beschlusses
Der Rechtsstreit F-141/06, Hartwig/Kommission, ist in der Hauptsache erledigt.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 20 vom 27.1.2001, S. 40.