Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 8. November 2007 - Deffaa / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Reform des Statuts - Versetzung - Stelle eines Generaldirektors - Einstufung - Art. 7 Abs. 1 des Statuts - Art. 29 Abs. 1 des Statuts - Art. 44 Abs. 2 des Statuts - Art. 45 Abs. 1 des Statuts - Zulage für Führungsaufgaben)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Walter Deffaa (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Kraemer)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Präsidenten der Kommission vom 12. Januar 2006 über die Beförderung des Klägers auf die Stelle eines Generaldirektors, soweit der Kläger darin mit Wirkung vom 1. August 2004 in die Besoldungsgruppe A*15, Dienstaltersstufe 4, eingestuft worden ist
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 310 vom 16.12.2006, S. 32.