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Klage, eingereicht am 28. Februar 2014 – JingAo Solar u. a./Rat

(Rechtssache T-158/14)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: JingAo Solar Co. Ltd (Ningjin, China), Shanghai JA Solar Technology Co. Ltd (Shanghai, China), Yangzhou JA Solar Technology Co. Ltd (Yangzhou, China), Hefei JA Solar Technology Co. Ltd (Hefei, China), Shanghai JA Solar PV Technology Co. Ltd (Shanghai) und JA Solar GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Willems, S. De Knop und J. Charles)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Klage für zulässig zu erklären,

die Durchführungsverordnung des Rates (EU) Nr. 1239/2013 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China (ABl. L 325, S. 66) für nichtig zu erklären, soweit sie auf die Klägerinnen anwendbar ist, und

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen drei Klagegründe geltend.

Verstoß der Organe gegen Art. 10 Abs. 12 und Art. 10 Abs. 13 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates1 durch die Einführung von Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon, die aus der Volksrepublik China versandt werden, während die Einleitungsbekanntmachung lediglich Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon mit Ursprung in der Volksrepublik China erwähnt habe.

Verstoß der Organe gegen Art. 1 und Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates durch die Einführung von Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon, die nicht Gegenstand einer Antisubventionsuntersuchung gewesen seien.

Verstoß der Organe gegen Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates dadurch, dass für zwei verschiedene Produkte (d. h. Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Zellen) nur eine Untersuchung durchgeführt worden sei.

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1 Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates vom 11. Juni 2009 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 188, S. 93).