Urteil des Gerichts vom 24. April 2012 - Leifheit/HABM (EcoPerfect)
(Rechtssache T-328/11)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke EcoPerfect - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Leifheit AG (Nassau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Hasselblatt)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: K. Klüpfel)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 1658/2010-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 31. März 2011, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Eintragung der Wortmarke "EcoPerfect" für Waren der Klasse 21 abgelehnt hatte
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Leifheit AG trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 269 vom 10.9.2011.