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Klage, eingereicht am 29. November 2010 - Biodes/HABM - Manasul Internacional (FARMASUL)

(Rechtssache T-553/10)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Biodes, S.L. (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Manresa Medina)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Manasul Internacional, S.L. (Ponferrada, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. September 2010 in der Sache R 1034/2009-1 aufzuheben sowie

dem Harmonisierungsamt und möglichen Streithelfern zur Unterstützung seiner Anträge sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "FARMASUL" für Waren der Klassen 5, 30 und 31.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Manasul Internacional, S.L.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Markenrechte: Nationale Bildmarken "MANASUL" und "MANASUL ORO" für Waren der Klassen 5, 30 und 31.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Der Widerspruch wurde zurückgewiesen und die angemeldete Marke zur Eintragung zugelassen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Markenanmeldung wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den kollidierenden Marken keine Ähnlichkeit bestehe, die Widersprechende versäumt habe, den zweiten Lizenzvertrag durch den der erste Lizenzvertrag geändert worden sei, in die Prüfung einzubeziehen, und die Widerspruchsmarke nicht die behauptete Bekanntheit genieße.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).