Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2007 - Van Neyghem / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Bewertung der schriftlichen Prüfung - Beschwerdefrist - Zulässigkeit - Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Kris Van Neyghem (Vissenaken, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Jaume und C. Bernard-Glanz, dann Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Joris und M. Velardo)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des EPSO vom 1. Juni 2005, den Kläger wegen des unzureichenden Ergebnisses seiner schriftlichen Prüfung nicht zur mündlichen Prüfung des Auswahlverfahrens EPSO/A/19/04 zuzulassen, und Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 190 vom 12.8.2006, S. 37.