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Klage, eingereicht am 16. August 2007 - Tegebauer/Parlament

(Rechtssache T-308/07)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Ingo-Jens Tegebauer (Trier, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Nieporte)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge des Klägers

Die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 20. Juni 2007 über die Petition Nr. 0095/2007 für nichtig zu erklären;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007, mit der die vom Kläger eingereichte Petition gemäß Artikel 191 Absatz 6 der Geschäftordnung des Europäischen Parlaments ohne weitere Bearbeitung abgelegt wurde. Die Petition des Klägers betrifft die teilweise Rückforderung der während seines Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes bei der Stadt Braunschweig gezahlten Anwärterbezüge.

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger geltend, dass die angefochtene Entscheidung nicht hinreichend begründet sei. Darüber hinaus trägt er vor, dass die Voraussetzungen für eine Petition nach Artikel 194 EG, insbesondere das Betroffensein eines Tätigkeitsbereichs der Gemeinschaft, erfüllt seien.

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