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Klage, eingereicht am 27. Dezember 2010 - El Corte Inglés/HABM - Technisynthese (BTS)

(Rechtssache T-592/10)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. E. López Camba und Rechtsanwalt J. L. Rivas Zurdo)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Technisynthese SARL (Saint Pierre Montlimart, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. September 2010 in der Sache R 1380/2009-1 vollständig aufzuheben und

dem Harmonisierungsamt sowie möglichen Streithelferinnen sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "BTS" für Waren der Klassen 14, 18, 25 und 28.

Inhaberin der im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Markenrechte: Technisynthese SARL.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Markenrechte: Nationale Bildmarken und Gemeinschaftsbildmarken mit dem Wortbestandteil "TBS" für Waren der Klassen 18 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben und dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Klagegründe: Die Bekanntheit und die Benutzung der älteren Marken sei nicht nachgewiesen, und es liege ein Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091 vor, da zwischen den kollidierenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).