Language of document :

Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 28. April 2008 - Grohe/HABM - Compañía Roca Radiadores (ALIRA)

(Rechtssache T-315/07)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Grohe AG (Hemer, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Lensing-Kramer)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: J. Weberndörfer)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Compañía Roca Radiadores, S.A. (Barcelona, Spanien)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juni 2007 (Sache R 850/2006-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Grohe AG und der Compañía Roca Radiadores, S.A.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des HABM.

____________

1 - ABl. C 235 vom 6.10.2007.