Language of document :

Klage, eingereicht am 16. September 2008 - Lemans / HABM - Turner (ICON)

(Rechtssache T-389/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Lemans Corporation (Janesville, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: M. Cover, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Stephen Turner (Luddington, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. Juli 2008 in der Sache R 778/2007-2 aufzuheben;

festzustellen, dass der Widerspruch zurückzuweisen ist und die betroffene Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann;

dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens und der des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ICON" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 18 und 25 - Anmeldung Nr. 2 197 440.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "IKON" für Waren der Klasse 9 - Markeneintragung Nr. 2 243 676 im Vereinigten Königreich.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Anmeldung in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Die Beschwerdekammer habe irrig entschieden, dass der andere Beteiligte im Beschwerdeverfahren zur Einlegung des Widerspruchs berechtigt gewesen sei.

____________