Klage, eingereicht am 16. September 2008 - Lemans / HABM - Turner (ICON)
(Rechtssache T-389/08)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Lemans Corporation (Janesville, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: M. Cover, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Stephen Turner (Luddington, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. Juli 2008 in der Sache R 778/2007-2 aufzuheben;
festzustellen, dass der Widerspruch zurückzuweisen ist und die betroffene Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann;
dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens und der des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ICON" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 18 und 25 - Anmeldung Nr. 2 197 440.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "IKON" für Waren der Klasse 9 - Markeneintragung Nr. 2 243 676 im Vereinigten Königreich.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Anmeldung in vollem Umfang.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Die Beschwerdekammer habe irrig entschieden, dass der andere Beteiligte im Beschwerdeverfahren zur Einlegung des Widerspruchs berechtigt gewesen sei.
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