SEQ CHAPTER \h \r 1
Klage, eingereicht am 15. September 2008 - Nadine Trautwein Rolf Trautwein/HABM (Darstellung eines Pferdes)
(Rechtssache T-386/08)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research Development (Leopoldshöhe, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Czychowski, A. Nordemann und A. Dustmann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Juli 2008 in der Beschwerdesache R 1730/2007-1 sowie den Erstprüferbeschluss vom 25. September 2007 aufzuheben und die Gemeinschaftsmarkeanmeldung 4829354 zur Veröffentlichung zuzulassen.
Dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Darstellung eines Pferdes für Waren der Klassen 18, 25 und 31 - Anmeldung Nr. 4 829 354
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die angemeldete Marke weder eine unmittelbar beschreibende, noch eine ausschließlich beschreibende Angabe sei, und über die erforderliche Unterscheidungskraft verfüge.
____________