Klage, eingereicht am 8. April 2011 - EyeSense/HABM - Osypka Medical (ISENSE)
(Rechtssache T-207/11)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Klägerin: EyeSense AG (Basel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: N. Aicher, Rechtsanwältin)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Osypka Medical GmbH (Berlin, Deutschland)
Anträge der Klägerin
Den Beschluss der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Februar 2011 in der Beschwerdesache R 1098/2010-4 aufzuheben;
der Beklagten die Kosten, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem HABM, aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Osypka Medical.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ISENSE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 10 und 42 - Anmeldung Nr. 7 165 327.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "EyeSense" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 10 und 42.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).