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Klage, eingereicht am 8. April 2011 - EyeSense/HABM - Osypka Medical (ISENSE)

(Rechtssache T-207/11)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: EyeSense AG (Basel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: N. Aicher, Rechtsanwältin)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Osypka Medical GmbH (Berlin, Deutschland)

Anträge der Klägerin

Den Beschluss der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Februar 2011 in der Beschwerdesache R 1098/2010-4 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem HABM, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Osypka Medical.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ISENSE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 10 und 42 - Anmeldung Nr. 7 165 327.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "EyeSense" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 10 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).