Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2013 – MB System/Kommission
(Rechtssache T-209/2011)1
(Staatliche Beihilfen – Von Deutschland zugunsten der Biria-Gruppe gewährte Beihilfe in Form einer stillen Beteiligung durch ein öffentliches Unternehmen – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Entscheidung nach Nichtigerklärung der dasselbe Verfahren betreffenden früheren Entscheidung durch das Gericht – Vorteil – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Begriff des Unternehmens in Schwierigkeiten – Berechnung des Beihilfeelements – Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: MB System GmbH & Co. KG (Nordhausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Brüggen und C. Geiert)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und T. Maxian Rusche)
Gegenstand
Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/471/EU der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die staatliche Beihilfe C 38/05 (ex NN 52/04) Deutschlands zugunsten der Biria-Gruppe (ABl. 2011, L 195, S. 55)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die MB System GmbH & Co. KG trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
____________1 ABl. C 186 vom 25.6.2011.