Language of document : ECLI:EU:F:2008:101

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

4. September 2008

Rechtssache F-54/05

Fernanda Ehrhardt

gegen

Europäisches Parlament

„Gütliche Einigung auf Initiative des Gerichts – Streichung“

Gegenstand: Klage nach den Art. 236 EG und 152 EA insbesondere auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, mit der dieses den Antrag der Klägerin auf Restitution von 207 Stunden und 30 Minuten, die von ihrem Urlaub, ihren Dienstbezügen und ihren Versorgungsbezügen abgezogen wurden, abgelehnt hat

Entscheidung: Die Rechtssache F‑54/05, Ehrhardt/Parlament, wird im Register des Gerichts gestrichen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69 und 74)