Beschluss des Gerichts vom 28. September 2011 - Complex/HABM - Kajometal (KX)
(Gemeinschaftsmarke - Zurückweisung der Anmeldung - Rücknahme der Anmeldung - Erledigung)
Verfahrenssprache: Polnisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Complex S.A. (Łódź, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Rumpel)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Walicka)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Kajometal s.r.o. (Dolný Kubín, Slowakei)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Januar 2011 (Sache R 864/2010-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Complex S.A. und der Kajometal s.r.o.
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 194 vom 2.7.2011.