Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Juli 2021 – SN/Parlament
(Rechtssache T-249/21 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz – Mitglied des Europäischen Parlaments – Rückforderung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz gezahlt worden sind – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Verstoß gegen Formerfordernisse – Unzulässigkeit – Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: SN (Prozessbevollmächtigter: P. Eleftheriadis, Barrister)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz und M. Ecker)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung des Parlaments vom 21. Dezember 2020 über die Rückforderung des zu viel gezahlten Betrags von 196 199,84 Euro und der Zahlungsaufforderung Nr. 7010000021 vom 15. Januar 2021 im Nachgang zu dieser Entscheidung
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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